TWGA GmbH · Geschäftsbereich TWGA Consulting

Immobilienbewertung, die einer Prüfung durch Dritte standhält.

TWGA Consulting klärt den Anlass, ordnet die formale Anforderung ein und führt das Bewertungsmandat. Das Gutachten selbst erstellt der zum Anlass passende Sachverständige aus dem Partnernetzwerk mit eigener aktiver Qualifikation.

Verkehrswert

nach ImmoWertV

Beleihungswert

nach BelWertV

Restnutzungsdauer

nach ImmoWertV 2021 und BFH

Thomas Wörle, Geschäftsführer TWGA GmbH und Sachverständiger für Immobilienbewertung
Thomas Wörle, mandatsführend für TWGA Consulting.
Erste Einordnung

Welches Regelwerk zu Ihrem Fall passt.

Vier Angaben genügen für eine erste Einordnung von Regelwerk, Adressat, benötigten Unterlagen und Zeitrahmen. Die Auswertung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten übermittelt oder gespeichert.

Bitte wählen Sie in jeder Gruppe eine Angabe aus. Die Ergebniskarte aktualisiert sich automatisch.

1. Anlass der Bewertung
2. Wer prüft das Gutachten
3. Objektart
4. Zeitrahmen

Erste Einordnung zu Ihrer Auswahl

Regelwerk
Adressat
Unterlagen
Zeitrahmen

Die Einordnung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls und ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung.

Aktuell

Was sich zuletzt geändert hat.

Die drei aktuellsten Einträge aus unserer Rechtsprechungs- und Methodikübersicht. Jede Aussage ist mit Aktenzeichen, Datum und Primärquelle belegt.

Rechtsprechung 31. Juli 2026

BFH II R 6/23: Vergleichspreise der Gutachterausschüsse binden das Finanzgericht

Der BFH hat am 11.03.2026 im Verfahren II R 6/23 entschieden, dass Finanzgerichte die Vergleichspreise der Gutachterausschüsse grundsätzlich ohne weitere Sachaufklärung zugrunde legen dürfen. Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Für Erben und Beschenkte verschiebt sich der Schwerpunkt damit vom Angriff auf die Vergleichspreise hin zum eigenen Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG.

Volltext BFH Pressemitteilung

Erbrecht 13. Juli 2026

§ 198 BewG in der Erbauseinandersetzung

Der niedrigere gemeine Wert nach § 198 BewG kann in der Erbauseinandersetzung Steuerlast verschieben. Ein sachverständiges Gutachten mit ImmoWertV-konformer Methodik ist Voraussetzung für die Anerkennung durch das Finanzamt.

§ 198 BewG

Methodik 10. Juli 2026

Restnutzungsdauergutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist mit jeder geeigneten sachverständigen Methode möglich, nachdem das BMF mit Schreiben vom 01.12.2025 das Schreiben vom 22.02.2023 aufgehoben hat. Einordnung für Steuerberater.

BMF-Schreiben

Alle Einträge in unserer Übersicht →

Leistungen

Vier Bewertungsanlässe, sauber getrennt.

Jede Bewertung folgt einem eigenen Regelwerk. TWGA Consulting führt das Mandat, ordnet den Anlass fachlich ein und beauftragt die im Netzwerk verfügbare Sachverständige oder den Sachverständigen mit der zum Regelwerk passenden Qualifikation.

01

Verkehrswertgutachten Nach ImmoWertV

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB, hergeleitet über die im Einzelfall geeigneten Verfahren der ImmoWertV. Für Erbschaft und Schenkung, für den Zugewinnausgleich in der Auseinandersetzung, für die Bedarfsbewertung durch das Finanzamt oder für Vermögensbilanzen.

Die Wahl des Verfahrens folgt der Immobilienart und der Datenlage, nicht dem gewünschten Ergebnis.

Zur Leistungsseite mit Kostenübersicht →

02

Restnutzungsdauer und § 198 BewG ImmoWertV 2021, EStG, BewG

Verkürzung der steuerlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Verfasst nach den Verfahren der ImmoWertV 2021, nach Aufhebung des BMF-Schreibens vom 22.02.2023 durch das Schreiben vom 01.12.2025 und entlang der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH (IX R 25/19, IX R 14/23) sowie des FG Hamburg vom 01.04.2025, 3 K 60/23.

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG für Erbschaft und Schenkung, wenn die Bedarfsbewertung des Finanzamts über dem tatsächlichen Marktwert liegt.

Zur RND-Leistungsseite → · Zur Einordnung § 198 BewG →

03

Bestandsbewertung und Portfolio Turnusmäßige Wertfortschreibung

Wertfortschreibung im Bestand für Family Offices, Immobilienfonds und Bestandshalter. Einheitliches Verfahren über die Objekte hinweg, dokumentierte Ableitung von Mieten, Kapitalisierungssätzen und Instandhaltungsrückstellungen. Als Grundlage für Bilanzansatz, interne Steuerung oder Vorlage bei Gesellschaftern.

Wiederkehrende Bewertungen mit gleicher Sachverständigen-Handschrift, damit sich Zahlen von Periode zu Periode belastbar vergleichen lassen.

04

Beleihungswert und Spezialgutachten BelWertV, Pflege, Hotel

Beleihungswert nach § 16 PfandBG in Verbindung mit der BelWertV. Nachhaltig erzielbarer Wert, nicht Marktpreis zum Stichtag. Für Realkreditinstitute und Pfandbriefbanken, auch für Finanzierungsanlässe mit erhöhter Belastung. Grundlage bleibt § 3 BelWertV, die Ableitung erfolgt konservativ und dokumentiert nach § 4 BelWertV.

Spezialgutachten für Pflegeimmobilien und Hotels mit betreiberabhängiger Ertragslage. Herleitung entlang der ImmoWertV und der jeweils einschlägigen Marktdaten.

Zur Spezial-Leistungsseite →

Für die Vorprüfung eines vorliegenden Gutachtens: Zweitmeinung als Einstiegsprodukt.
Kosten

Was ein Gutachten kostet.

Vier Faktoren bestimmen den Aufwand und damit das Honorar. Die folgende Übersicht ordnet ein, worauf es ankommt.

Objektart EFH und ETW sind schneller einzuordnen als Gewerbe, Sonderimmobilien oder Portfolios.
Datenlage Vollständige Unterlagen zu Grundbuch, Flächen, Baubeschreibung verkürzen die Bearbeitung deutlich.
Adressat Ein Gutachten für Finanzamt oder Gericht verlangt höhere Nachweistiefe als eine interne Wertermittlung.
Frist Kurze Termine erhöhen den Koordinationsaufwand im Netzwerk.
Gutachtenart Honorarrahmen (netto, zzgl. USt und Auslagen)
Kurzgutachten Standardimmobilien, interne Nutzung ab 1.500 €
Restnutzungsdauergutachten Standardimmobilien 1.500 € pauschal
Vollgutachten Standardobjekte (Finanzamt, Gericht) ab 3.000 €, erfahrungsgemäß 4.000 bis 6.000 €
Gewerbe und Sonderimmobilien ab 5.000 €, an § 15 BayGaV orientiert
Fallvorprüfung und Gutachtenprüfung mit Stellungnahme nach Zeitaufwand

Vollständige Preisliste mit allen Fällen, Zuschlägen und Unterlagenliste unter Honorarübersicht. Honorare orientieren sich an § 15 BayGaV.

Arbeitsweise

Belastbar heißt: im Ernstfall tragfähig.

Ein Gutachten wird nicht daran gemessen, wie es sich liest. Sondern daran, ob es einer kritischen Prüfung standhält, wenn es darauf ankommt.

I

Der richtige Weg zuerst

Vor der Beauftragung steht die Fallprüfung. In vielen Fällen reicht eine kurze schriftliche Einordnung. In anderen Fällen ist eine Zweitmeinung oder ein vollständiges Gutachten der richtige Weg. Diese Entscheidung wird gemeinsam getroffen, bevor ein Auftrag entsteht. Details unter Qualifikation und Wege.

II

Regelwerkstreue

Bewertungsanlass, zuständige Stelle und Regelwerk werden zu Beginn eindeutig festgelegt. Nachträgliche Umdeutungen finden nicht statt.

III

Nachvollziehbare Herleitung

Jede wertbildende Annahme, jeder Vergleichswert, jeder Kapitalisierungssatz ist im Gutachten belegt. Der Leser rechnet die Bewertung Schritt für Schritt nach.

IV

Belastbar im Ernstfall

Das Gutachten ist so verfasst, dass es vor dem Finanzamt, dem Kreditkomitee, dem Gericht bestehen kann. Was fehlt, kann gefragt und beantwortet werden.

Typische Anlässe

Wann eine Bewertung gebraucht wird.

Vier wiederkehrende Situationen, aus denen Mandate an TWGA Consulting herangetragen werden. Aus dem Anlass ergibt sich das Regelwerk und daraus die passende Sachverständige oder der passende Sachverständige.

Steuer und AfA

Bedarfsbewertung, Restnutzungsdauer.

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG in Erbschaft und Schenkung. Verkürzung der Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nach Aufhebung des Schreibens vom 22.02.2023 und entlang der aktuellen Rechtsprechung.

Finanzierung

Beleihungswert für Erstkredit und Prolongation.

Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG in Verbindung mit der BelWertV. Als Grundlage für Kreditvorlage, Prolongation oder Anpassung bestehender Sicherheiten.

Erbschaft und Auseinandersetzung

Verkehrswert für Nachlass und Zugewinnausgleich.

Nachlassbewertung und Zugewinnausgleich in der Auseinandersetzung. Gerichtsverwertbare Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV. Verfasst so, dass sie einer Prüfung durch Gegner und Gericht standhalten.

Portfolio und Sonderimmobilie

Bestandsbewertung, Pflege und Hotel.

Turnusmäßige Wertfortschreibung im Bestand für Family Offices, Immobilienfonds und Bestandshalter. Spezialgutachten für Pflege und Hotel mit betreiberabhängiger Ertragslage. Herleitung entlang der ImmoWertV und der jeweils einschlägigen Marktdaten.

Wirtschaftsprüfung

Bewertung für Bilanz und Umstrukturierung.

Wertermittlung für die HGB- oder IFRS-Bilanz, für Impairment-Tests, für Einbringungen und Umstrukturierungen. Herleitung nach ImmoWertV und dokumentierte Grundlagen für die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer.

Fachlich konkret statt werblich allgemein

Die Rolle von TWGA. Und die Grundlagen dahinter.

TWGA GmbH, Geschäftsbereich TWGA Consulting, ist die mandatsführende Instanz. Wir nehmen den Fall auf, klären den Bewertungsanlass, ordnen die zuständige Norm ein und übernehmen die Steuerung des Mandats vom Erstgespräch bis zur Übergabe.

Das Gutachten selbst erstellt der zum Anlass passende Sachverständige aus dem Partnernetzwerk. Jede Sachverständige und jeder Sachverständige im Netzwerk verfügt über die zum Regelwerk passende Qualifikation. So sitzt die formal geeignete Person am jeweils richtigen Fall.

Der Auftraggeber hat damit eine feste Ansprechperson für Steuerung und Kommunikation. Und eine fachlich zuständige Sachverständige oder einen fachlich zuständigen Sachverständigen für die Ausarbeitung.

Thomas Wörle, Geschäftsführer TWGA Consulting

Thomas Wörle

Geschäftsführer TWGA GmbH, Geschäftsbereich TWGA Consulting

  • In der Immobilienbewertung seit 2015 tätig
  • Sachverständiger für Immobilienbewertung, frei tätig
  • Ansässig in Grünwald bei München
  • § 194 BauGB Verkehrswert, Legaldefinition Gesetz öffnen
  • ImmoWertV 2021 Verordnung über die Grundsätze der Wertermittlung Verordnung öffnen
  • § 3, § 4 BelWertV Grundsätze und Nachhaltigkeit im Beleihungswert Verordnung öffnen
  • BMF-Schreiben vom 01.12.2025 Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Ersetzt das Schreiben vom 22.02.2023. Schreiben öffnen
  • § 198 BewG Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts Gesetz öffnen
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Nächster Schritt

Schildern Sie den Fall.
Wir prüfen die Eignung.

Zwanzig Minuten Erstgespräch. Danach wissen Sie, welches Regelwerk greift, welcher Sachverständige passt und mit welchem Zeitrahmen zu rechnen ist.

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Alternativ per E-Mail oder Telefon. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages.

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