BFH II R 6/23: Vergleichspreise der Gutachterausschüsse binden das Finanzgericht
Der BFH hat am 11.03.2026 im Verfahren II R 6/23 entschieden, dass Finanzgerichte die Vergleichspreise der Gutachterausschüsse grundsätzlich ohne weitere Sachaufklärung zugrunde legen dürfen. Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Für Erben und Beschenkte verschiebt sich der Schwerpunkt damit vom Angriff auf die Vergleichspreise hin zum eigenen Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG.