TWGA Consulting Sachverständigen-Netzwerk für Immobilienbewertung im DACH-Raum, Grünwald bei München

TWGA Consulting · DACH-Sachverständigen-Netzwerk

Sachverständigen-Netzwerk Immobilienbewertung · DACH · seit 2015

Das richtige Gutachten.
Für den schwierigen Fall.

Sie stehen vor einer Erbschaft, einer Scheidung, einer Bankfinanzierung oder dem Finanzamt. Sie brauchen ein Gutachten, das trägt. TWGA Consulting koordiniert das passende Mandat aus einem DACH-weiten Netzwerk öffentlich bestellter und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger. Ein Ansprechpartner. Ein Ergebnis, das standhält.

DACH

Netzwerk-Reichweite

seit 2015

am Markt

100%

Diskretion

Gutachten anerkannt bei

Finanzämtern
Gerichten
Banken und Kreditinstituten
Nachlassgerichten
öffentlich bestellten Sachverständigen

Welcher Anlass
führt Sie her?

Leistungen aus einer Hand

DACH-Sachverständigen-Netzwerk

Das TWGA-Netzwerk umfasst öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Kolleginnen und Kollegen aus den anerkannten Zertifizierungsstellen wie HypZert, DIAZert, EIPOSCERT, IQ-Zert, Hochschule Anhalt izert und Sprengnetter. Für jedes Mandat der richtige Sachverständige. Sie führen nur ein Gespräch, wir koordinieren den Rest.

Rechtliche und steuerliche Begleitung

Spezialisierte Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht sowie ausgewählte Steuerberater im TWGA-Netzwerk begleiten Sie durch komplexe Situationen, von der ersten Einschätzung bis zur abschließenden Umsetzung. Ein Ansprechpartner für Gutachten, Recht und Steuer.

Typische Situationen

Ob Erbschaft, Scheidung, Steuer oder Bankfinanzierung: Hinter jedem Fall steht eine konkrete formale Anforderung an das Gutachten. Wir klären sie vorab und wählen den passenden Sachverständigen aus dem Netzwerk, mit der Qualifikation, die das Verfahren verlangt.

01

Erbschaft und Erbstreit

Bei Erbauseinandersetzungen mit Immobilien brauchen Sie ein unabhängiges Verkehrswertgutachten, das vor Gericht, beim Finanzamt und gegenüber Miterben standhält. TWGA Consulting koordiniert die Erstellung durch einen öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen aus dem Netzwerk.

Verkehrswertgutachten, Erbschaftssteuer, Finanzamt, Nachlassgericht

02

Scheidung und Gütertrennung

Ein Verkehrswertgutachten ist die Grundlage für eine faire Einigung beim Zugewinnausgleich. Aus dem TWGA-Netzwerk wird ein familienrechtlich erfahrener, öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger benannt. Auf Wunsch mit begleitendem Fachanwalt.

Marktwertgutachten, Zugewinnausgleich, Familienrecht

03

Gutachten für das Finanzamt

Für Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer und Bedarfsbewertung verlangt das Finanzamt formal anerkannte Gutachten. Wir klären vorab, welches Format gilt, und stellen sicher, dass die Bewertung von einem öffentlich bestellten oder DIN-EN-ISO/IEC-17024-zertifizierten Sachverständigen aus dem Netzwerk erstellt wird.

Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Bedarfsbewertung

04

Beleihungswertgutachten für Banken

Banken verlangen bei Immobilienfinanzierungen ein anerkanntes Beleihungswertgutachten nach BelWertV. Im TWGA-Netzwerk arbeiten HypZert-zertifizierte Sachverständige, deren Gutachten von allen institutionellen Häusern akzeptiert werden.

Beleihungswert, Bankgutachten, Immobilienfinanzierung

05

Erbbaurecht und Nießbrauch

Erbbaurecht, Nießbrauch oder lebenslanges Wohnrecht senken den Wert einer Immobilie erheblich, oft um sechsstellige Beträge. Solche Bewertungen erfordern Sachverständige mit konkreter Erfahrung in diesen Rechten. Im TWGA-Netzwerk ist diese Spezialisierung verfügbar.

Erbbaurecht, Nießbrauch, Wohnrecht, eingetragene Rechte

06

Pflegeheim, Hotel, Sonderimmobilie

Bei Pflegeheimen, Hotels, Boardinghouses, Gastronomie-Objekten, Gewerbeparks oder denkmalgeschützten Sonderimmobilien kommt es auf den Objekttyp an, nicht auf den Bewertungstitel. Aus dem Netzwerk wird der Sachverständige benannt, der genau diesen Objekttyp seit Jahren bewertet.

Spezialgutachten, Pflegeheim, Hotel, Sonderimmobilien, DCF-Verfahren

Thomas Wörle, Geschäftsführer TWGA Consulting
2015 Am Markt seit

Das richtige Netzwerk
für Ihr Mandat.

TWGA Consulting ist ein Spezialist für komplexe Immobilien-Bewertungsmandate im DACH-Raum. Wir koordinieren ein wachsendes Netzwerk öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Kolleginnen und Kollegen aus den anerkannten Zertifizierungsstellen wie HypZert, DIAZert, EIPOSCERT, IQ-Zert, Hochschule Anhalt izert und Sprengnetter. Für jeden Objekttyp und jede formale Anforderung gibt es im Netzwerk den passenden Sachverständigen.

Unsere Kernkompetenz sind Spezialgutachten und schwierige Fälle. Pflegeheime, Hotels, Boardinghouses, Gastronomie, Gewerbeparks, denkmalgeschützte Objekte. Erbschaftsbewertungen mit Finanzamt-Anforderung, Zugewinnausgleich vor dem Familiengericht, Beleihungswertgutachten für institutionelle Banken, Restnutzungsdauer-Nachweise für die Steueroptimierung. Überall dort, wo ein Standard-Verkehrswertgutachten an seine Grenzen stößt.

Wir vermitteln nicht einfach. Wir klären die formale Anforderung, wählen den Sachverständigen mit der passenden Zertifizierung und Objekttyperfahrung aus, koordinieren Unterlagen, Termine und Qualitätssicherung. Sie haben einen Ansprechpartner, der das Ergebnis verantwortet, unabhängig davon, wer das Gutachten am Ende unterschreibt.

„Gutachten müssen tragen. Beim Finanzamt, vor Gericht, gegenüber Miterben. Dafür braucht es das richtige Netzwerk, nicht nur ein Siegel."

Geschäftsführung: Thomas Wörle. Seit 2015 in der Immobilienbewertung tätig. Schwerpunkt auf der Strukturierung schwieriger Fälle und der Koordination des Sachverständigennetzwerks. Persönlich erreichbar unter t.woerle@twga.de und +49 160 5196191.

DACH

Netzwerk-Reichweite

6

Zertifizierungsstellen abgedeckt

100%

Diskretion

Restnutzungsdauergutachten

Wer eine Immobilie vermietet, schreibt das Gebäude in der Regel mit zwei Prozent pro Jahr über 50 Jahre ab. Das Einkommensteuergesetz erlaubt jedoch eine höhere Abschreibung, wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes nachweislich kürzer ist. Diesen Nachweis liefert ein Restnutzungsdauergutachten.

Der steuerliche Effekt kann erheblich sein. Bei einem Altbau aus den 1970er Jahren lassen sich mit einem anerkannten Gutachten oft deutlich höhere jährliche Abschreibungen erzielen. Die Gutachtenkosten sind steuerlich absetzbar.

Entscheidend ist, dass das Gutachten vom richtigen Sachverständigen erstellt wird. Das Finanzamt erkennt nur Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder von Sachverständigen an, die durch eine der sechs von der DAkkS anerkannten Zertifizierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind. Genau diese Qualifikationen sind im TWGA-Netzwerk verfügbar.

§ 7 IV 2

EStG ermöglicht die Abschreibung nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer

6

Von der DAkkS anerkannte Zertifizierungsstellen in Deutschland

§ 7 IV EStG

Gesetzliche Grundlage für die verkürzte Abschreibung

45 Sek · Restnutzungsdauer erklärt

Lohnt sich für Sie ein Restnutzungsdauergutachten?

Erste Indikation in 30 Sekunden. Keine persönlichen Daten erforderlich. Für die belastbare Bewertung ist anschließend ein zertifiziertes Gutachten aus dem TWGA-Netzwerk notwendig.

Füllen Sie die fünf Felder aus. Das Ergebnis erscheint sofort rechts (auf dem Handy direkt darunter). Bei Fragen rufen Sie uns gerne an: +49 160 5196191.

Typisch 60–80 % des Kaufpreises bei Bestandsimmobilien.
Dach, Fenster, Heizung, Fächersanierung. Nicht reine Schönheitsreparaturen.
Spitzensteuersatz 42 %, Reichensteuer 45 %. Plus ggf. Soli und Kirchensteuer.

Indikative Steuerersparnis pro Jahr

Füllen Sie die Felder links aus.

Diese Rechnung folgt vereinfacht der Modellrestnutzungsdauer nach Anlage 1 ImmoWertV § 4. Sie ersetzt kein Sachverständigen-Gutachten. Bei vermieteten Gebäuden ist der Nachweis nach § 7 IV 2 EStG durch einen öffentlich bestellten oder DIN-EN-ISO/IEC-17024-zertifizierten Sachverständigen zu erbringen. Hinweis: Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurde am 01.12.2025 aufgehoben. Maßgeblich ist der Gesetzeswortlaut sowie die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Ratgeber

01

Was kostet ein Verkehrswertgutachten, und wann brauche ich eines?

Ein Verkehrswertgutachten ist die formale Ermittlung des Marktwertes einer Immobilie durch einen qualifizierten Sachverständigen. Es folgt klaren gesetzlichen Anforderungen, hält einem kritischen Blick von Finanzamt, Bank oder Gericht stand und wird von diesen Stellen auch anerkannt.

Die häufigsten Situationen: Sie erben eine Immobilie und das Finanzamt setzt einen zu hohen Steuerwert an. Sie befinden sich in einem Scheidungsverfahren und müssen den Zugewinn nachweisen. Ein Gericht verlangt eine gutachterliche Stellungnahme. Oder Sie wollen auf sicherem Boden stehen, bevor Sie kaufen oder verkaufen.

Eine Wertindikation kostet im Schnitt rund 1.500 Euro netto und eignet sich als Grundlage für Verhandlungen, solange kein Streit vorliegt und keine Behörde involviert ist. Bei Finanzämtern, Gerichten oder Banken ist sie nicht belastungsfähig.

Ein Vollgutachten richtet sich in seiner Vergütung nach den Gebührenverordnungen der Gutachterausschüsse. Es ist zwingend erforderlich, sobald offizielle Stellen ins Spiel kommen oder ein Streitfall vorliegt.

Nicht jeder Sachverständige ist für diese Zwecke geeignet. Das Finanzamt erkennt nur Gutachten von öffentlich bestellten Sachverständigen oder von Sachverständigen an, die durch eine der sechs DAkkS-anerkannten Zertifizierungsstellen zertifiziert sind: HypZert, DIAZert, EIPOSCERT, IQ-Zert, Hochschule Anhalt izert und Sprengnetter Zertifizierung.

Kontakt: Thomas Wörle, TWGA GmbH, t.woerle@twga.de

02

Erbstreit und Immobilien: Welches Gutachten brauche ich beim Finanzamt und vor Gericht?

Der Tod eines Angehörigen bringt neben dem Verlust oft komplexe rechtliche und steuerliche Fragen mit sich, besonders wenn Immobilien zum Nachlass gehören. Das Finanzamt setzt einen Steuerwert an, der häufig über dem tatsächlichen Marktwert liegt.

Wenn Sie einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen wollen, müssen Sie ein Gutachten vorlegen, das den Anforderungen der Finanzbehörden genügt. Das häufigste Problem: Das eingereichte Gutachten weist nicht die notwendige Zertifizierung auf. Das ist kein Qualitätsproblem, sondern ein formales, und es ist vermeidbar.

Vor Gericht gelten ähnliche, mitunter noch strengere Anforderungen. Fehler in der Auswahl des Sachverständigen können das Verfahren verzögern, zusätzliche Kosten verursachen oder dazu führen, dass ein teuer in Auftrag gegebenes Gutachten neu erstellt werden muss.

Je nach Situation übernehme ich die Bewertung selbst oder ziehe einen Kollegen aus dem Netzwerk mit der passenden Qualifikation und Objekterfahrung hinzu. Ergänzend stehe ich mit Fachanwälten für Erbrecht in Kontakt, wenn die Situation rechtlich begleitet werden muss.

Kontakt: Thomas Wörle, TWGA GmbH, t.woerle@twga.de

03

Scheidung mit Immobilien: Wie wird der Wert fair ermittelt?

Wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist, ist ein unabhängiges Verkehrswertgutachten die Grundlage für eine faire Einigung. Jede Seite hat ein Interesse an einem bestimmten Ergebnis. Schätzungen von Maklern, die eine Partei beauftragt hat, gelten in diesem Kontext zu Recht als parteiisch.

Im familienrechtlichen Kontext gibt es Besonderheiten, die ein Sachverständiger kennen und berücksichtigen muss. Stichtage, Miteigentumsanteile, laufende Mietverhältnisse oder hypothekarische Belastungen beeinflussen die Bewertung und damit den Zugewinn.

Ich bewerte selbst oder koordiniere mit Kollegen, die familienrechtlich erfahren sind und deren Gutachten auch in strittigen Verfahren Bestand hat. Wenn neben der Bewertung rechtliche Fragen offen sind, stehe ich mit Fachanwälten für Familienrecht aus meinem Netzwerk in Verbindung.

Kontakt: Thomas Wörle, TWGA GmbH, t.woerle@twga.de

04

Spezialgutachten für komplexe Objekte: Netzwerk und Objekttypexpertise statt Generalisten

Für Insolvenzverwalter, Banken, Vermögensverwalter, Family Offices, Steuerberater und institutionelle Investoren ist die Frage nicht, ob ein Gutachten gebraucht wird. Die Frage ist, ob der Sachverständige tatsächlich der Richtige für dieses spezifische Objekt ist.

Die formale Qualifikation ist bei komplexen Objekten notwendig, aber nicht hinreichend. Ein Gutachter, der Wohnimmobilien souverän bewertet, ist nicht automatisch in der Lage, ein Pflegeheim, ein Hotel oder ein historisches Schlossensemble methodisch korrekt zu erfassen.

Das Netzwerk bereithält spezialisierte Sachverständige für: Pflegeheime und Sozialimmobilien, Hotels und Boardinghouses, Gastronomieimmobilien, Schulen und Bildungseinrichtungen, denkmalgeschützte Sonderimmobilien, Seegrundstücke sowie Gewerbeparks.

Die Zuordnung erfolgt zielgenau. Objekt und Anforderung werden analysiert, ich übernehme die Bewertung selbst oder benenne den passenden Spezialisten aus dem Netzwerk und koordiniere den Auftrag. Kein Suchen, kein Ausprobieren, keine nachträglichen Qualitätsprobleme.

Kontakt: Thomas Wörle, TWGA GmbH, t.woerle@twga.de

05

Restnutzungsdauergutachten: Mehr abschreiben, weniger Steuern zahlen

Wer eine Immobilie vermietet, kennt die Standardregel: Das Finanzamt lässt Gebäude mit zwei Prozent pro Jahr über 50 Jahre abschreiben. Das Einkommensteuergesetz erlaubt es jedoch, eine tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer nachzuweisen und damit einen höheren jährlichen Abschreibungsbetrag geltend zu machen.

Konkret: Wer für eine Mietimmobilie mit einem Verkehrswert von 600.000 Euro statt der pauschalen zwei Prozent eine Restnutzungsdauer von 20 Jahren nachweist, schreibt fünf Prozent pro Jahr ab, also 30.000 Euro statt 12.000 Euro. Die jährliche Steuerersparnis kann bei mehreren Tausend Euro liegen.

Die aktuelle Rechtslage

Im August 2025 legte das BMF einen Referentenentwurf vor, der die Anforderungen drastisch verschärfen sollte. Im November 2025 hat das BMF diese Pläne ersatzlos zurückgezogen. Die Rechtslage bleibt unverändert: Sowohl öffentlich bestellte als auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige werden anerkannt.

Der entscheidende Faktor bleibt die Qualifikation des Sachverständigen. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023, das strenge formelle Anforderungen an den Nachweis stellte, wurde am 01.12.2025 aufgehoben. Maßgeblich ist wieder der Gesetzeswortlaut des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG sowie die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Kontakt: Thomas Wörle, TWGA GmbH, t.woerle@twga.de

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